Weisung – Anpassung der Fachlichen Weisung zu Arbeitsgelegenheiten (AGH) § 16d SGB II zum Einsatz bei Maßnahme- und Terminverweigerung

Zukünftig können erwerbsfähige Leistungsberechtige, die sich der Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen verweigern und/oder wiederholt nicht zu Terminen im Jobcenter erscheinen, auch zu einer AGH mit Rechtsfolgenbelehrung zugewiesen werden. Anmerkung des Säzzers: Sollen jetzt die, die nicht wollen, denen, die wollen, die immer weniger werdenden AGH-Plätze wegnehmen? Hauptsache, Populismus wird bedient?

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