Mindestlohn: Kaum Effekt auf Armutsgefährdung

Wissenschaftlichen Studien zufolge hat der Mindestlohn die Zahl der erwerbstätigen SGB-II-Leistungsbezieher („Aufstocker“) – wenn überhaupt – nur in sehr geringem Umfang reduziert, zumal ein Teil des Rückgangs darauf zurückzuführen ist, dass betroffene Personen ihren Arbeitsplatz verloren haben.

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