Teilhabechancengesetz: Die Weiterbeschäftigung nach Ende der Förderung hängt auch von den betrieblichen Strukturen ab

Fallstudien zeigen: Eine Übernahme in ungeförderte Beschäftigung hängt keineswegs nur von den individuellen Fähigkeiten und Eigenschaften der Geförderten ab. Die strukturellen Rahmenbedingungen der Beschäftigungsbetriebe, die Einbindung der Geförderten in betriebliche Prozesse und die praktische Ausgestaltung der Förderung sind ebenfalls von großer Bedeutung.

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