Zum „gestörten“ Verhältnis zu den SGB-II-Verwaltungskosten

Das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hat sich wegen unzutreffender Angaben zu den Verwaltungsausgaben zur Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II – Hartz IV) im „Sozialbudget 2022“ an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gewandt und in diesem Zusammenhang auch auf die Haushaltsunwahrheit bei der Veranschlagung des Bundesanteils an den Verwaltungskosten im Bundeshaushalt 2024 hingewiesen.

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