Hartz IV im Bundeshaushalt 2018: Verteilung des unveränderten Solls im zweiten Regierungsentwurf

Lt. Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) wurden die im ersten Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2018 vom 28. Juni 2017 veranschlagten Bundesmittel in Höhe von 36,954 Milliarden Euro für “Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende” (Hartz  IV) im zweiten Regierungsentwurf vom 2. Mai 2018 nicht erhöht, sondern lediglich anders verteilt.

Maximal zusätzliche 344 Millionen Euro ergäben sich 2018 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ einschließlich des im Koalitionsvertrag genannten „neuen Regelinstruments“.

Laut Eckwertebeschluss der Bundesregierung sollen in den Jahren 2018 bis 2022 für das „neue unbürokratische Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II“ die im Koalitionsvertrag genannten vier Milliarden Euro für „neue Chancen in einem sozialen Arbeitsmarkt“ bereitgestellt werden.

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