Zuständigkeitsverlagerung für unter 25-Jährige vom SGB II ins SGB III und Kürzung des Eingliederungstitels im SGB II

Dieses Vorhaben stellt nicht die Bedürfnisse der 700.000 betroffenen jungen Menschen in den Fokus, sondern folgt insbesondere haushaltspolitischen Überlegungen. Eine Übertragung der Zuständigkeit geht nach Überzeugung des Paritätischen Gesamtverbandes auf Kosten einer ganzheitlichen Beratung und Betreuung.

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