Digitaler Datenaustausch: Bundesagentur für Arbeit kooperiert mit Sozialversicherungsträgern

Kundinnen und Kunden, die Arbeitslosengeld beantragen, brauchen keine Papierbescheinigungen (bspw. über den Krankengeldbezug) mehr bei der Krankenkasse einholen und bei der BA vorlegen. Nach wie vor gilt allerdings: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AUB) von Kundinnen und Kunden der Agenturen für Arbeit bei den Krankenkassen können erst an Januar 2024 elektronisch abgerufen werden.

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