Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“- aktualisierter Ausblick auf 2023

Nach gegenwärtigem Stand der Haushaltsberatungen würden den Jobcentern im Haushaltsjahr 2023 für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ nominal etwa 8,2 Prozent weniger und für den Bundesanteil an den „Gesamtverwaltungskosten“ nominal etwa 0,8 Prozent mehr zur Verfügung stehen als im laufenden Haushaltsjahr 2022.

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