
Von den Jobcentern wurden für das zum 1. Januar 2019 in das SGB II neu eingefügte Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (§ 16i SGB II) in den 12 Monaten von September 2021 bis August 2022 insgesamt 725,8 Millionen Euro ausgegeben – 74,0 Prozent aus den Bundesmitteln, die den Jobcentern für die Finanzierung für „Leistungen zur Eingliederung“ (SGB II) zugeteilt wurden, und 26,0 Prozent aus dem sog. Passiv-Aktiv-Transfer (PAT).