Corona-Arbeits­schutz­verordnung wird nicht verlängert

Angesichts des erfreulichen und beständigen Abklingens der Infektionszahlen besteht kein Anlass, die  SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung über den 25.Mai 2022 hinaus zu verlängern. Regionale und betriebliche Infektionsausbrüche sind jedoch weiterhin nicht ausgeschlossen. Arbeitgeber bleiben daher aufgefordert, das Infektionsgeschehen weiter zu beobachten und bei Bedarf das betriebliche Hygienekonzept anzupassen.

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