Die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit e.V. (bag arbeit) hat nachgefragt, was im Entwurf des Koalitionsvertrags eine Teilhabe von bis zu 150.000 Menschen am Arbeitsmarkt für alle bedeuten soll und eine vielsagende und wenig erbauliche Antwort erhalten.
Die Mail vom 16.02.2018 an ihre Mitglieder
(dazu gehört auch VaDiB e.V.):
Liebe Mitglieder,
Rückfragen Ihrerseits gab es bzgl. der Anzahl der zu fördernden Personen im angekündigten Regelinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen vor.“ Wir haben beim BMAS nachgefragt und folgende (wenig erbauliche) Antwort erhalten:
„Die Zahl von 150 000 Personen bezieht sich auf die ganze Legislaturperiode und kann durchaus mit verschiedenen Instrumenten der sozialen Teilhabe erreicht werden.“
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzlichen Gruß
Judith Aust
Geschäftsführerin bag arbeit e.V.
Brunnenstraße 181
10119 Berlin
0172 5310266
www.bagarbeit.de
Zur Erinnerung aus dem Entwurf des Koalitionsvertrags vom 07.02.2018 (Seite 50):
Wir bekennen uns zum Ziel der Vollbeschäftigung. Dazu gehört auch, dass Menschen, die schon sehr lange arbeitslos sind, wieder eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt eröffnet wird.
Mit einem ganzheitlichen Ansatz wollen wir die Qualifizierung, Vermittlung und Reintegration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vorantreiben. Unser Ziel ist, bei der Betreuung der Langzeitarbeitslosen die ganze Familie in den Blick zu nehmen.
Die Teilhabe am Arbeitsmarkt erfolgt dabei sowohl auf dem ersten Arbeitsmarkt als auch auf dem sozialen Arbeitsmarkt z. B. durch Lohnkostenzuschüsse. Das schließt Arbeitgeber der freien Wirtschaft, gemeinnützige Einrichtungen und Kommunen ein. Bei den sozialversicherungspflichtig bezuschussten Arbeitsverhältnissen im sozialen Arbeitsmarkt orientiert sich der Zuschuss am Mindestlohn. Dazu schaffen wir u. a. ein neues unbürokratisches Regelinstrument im Sozialgesetzbuch II „Teilhabe am Arbeitsmarkt für alle“. Wir stellen uns eine Beteiligung von bis zu 150.000 Menschen vor. Die Finanzierung erfolgt über den Eingliederungstitel, den wir hierfür um vier Milliarden Euro im Zeitraum 2018 bis 2021 aufstocken werden. Wir ermöglichen außer dem den Passiv-Aktiv-Transfer in den Ländern. Der Bund stellt dazu die eingesparten Passiv-Leistungen zusätzlich für die Finanzierung der Maßnahmen zur Verfügung.
Wir erhöhen die Restmittelübertragung für das Sozialgesetzbuch II auf 400 Millionen Euro jährlich und entfristen die Regelung.