
Im Zeitraum 2014-2020 erreichten die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) finanzierten Maßnahmen für den „Zugang zu Beschäftigung“ viele Langzeitarbeitslose, doch sie waren nicht speziell auf sie ausgerichtet. Zudem waren diese ESF-Maßnahmen nicht immer an die besonderen Bedürfnisse von Langzeitarbeitslosen angepasst. Der Europäische Rechnungshof empfiehlt der Kommission, dass sie darauf besteht, dass die Mitgliedstaaten mit der ESF-Unterstützung für den Zeitraum 2021-2027 gezielt auf Langzeitarbeitslose und ihre Bedürfnisse abstellen, dass bei den Maßnahmen ein individualisierter Ansatz für Langzeitarbeitslose angewandt wird und dass die Kommission die Wirksamkeit der Maßnahmen für den „Zugang zu Beschäftigung“ für Langzeitarbeitslose bewertet.