Ausblick auf 2022: Bundesmittel für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ und „Gesamtverwaltungskosten“

Im Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2022 sind für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 4,809 Milliarden Euro veranschlagt (Soll 2022), 200 Millionen Euro weniger als im Bundeshaushalt 2021. Gemäß Erläuterung dürfen zudem Ausgabereste bis zur Höhe von 400 Millionen Euro in Anspruch genommen werden.

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