Arbeit-von-morgen-Gesetz beschlossen

Der Bundesrat hat 15. Mai 2020 dem vom Bundestag beschlossenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ grünes Licht erteilt. Es schaffe weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorge für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.

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Gute Lösung zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten

Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung des vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramms in Höhe von 500 Millionen Euro zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten verständigt. Die Geräte selbst sollen von den Schulen und Schulträgern an die entsprechenden Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Und warum nicht von Bildungsträgern für Teilnehmende von Weiterbildungsmaßnahmen?

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Weitere Hilfen für Arbeitnehmer

Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. Damit werde auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) nachgebessert, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

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Sozialer Schutzschirm – so stark, wie noch nie

Der Deutsche Bundestag hat am 14. Mai 2020 das Gesetz zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß: „Wir nehmen die Sorgen unserer sozialen Dienstleister in diesen schwierigen Zeiten sehr ernst und steuern dort, wo es Regelungslücken gibt, schnell und effizient nach. Eins ist klar: Wir können uns ein Wegbrechen unserer sozialen Infrastruktur nicht leisten!“

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Nachteil Kurzarbeit?

Megan Greene sagt: Gerade wegen des flexibleren Arbeitsmarkts dürften sich die USA schneller von der Corona-Krise erholen als Europa. Der Rückgriff auf Arbeitslosigkeit statt auf Kurzarbeit helfe dabei.

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Mehr als jede vierte Vermittlung führt in Leiharbeit

2019 führte mehr als jede vierte Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit (BA) Arbeitslose in Leiharbeit. In einigen Fällen werden diese Vermittlungen von der BA sogar finanziell bezuschusst. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.

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Vermittlung in Leiharbeit

Im Jahresdurchschnitt 2018 hat die Bundesagentur für Arbeit 228.000 Arbeitslose in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt vermittelt. Darunter waren 69.000 Beschäftigte, die in ein Leiharbeitsverhältnis vermittelt wurden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfragebder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

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Bewilligung von Bildungsmaßnahmen

Der Bundesagentur für Arbeit liegen keine Daten zur Zahl der beantragten oder abgelehnten Förderungen von Teilnahmen an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen vor, auch nicht zu Förderungen im Rahmen eines Persönlichen Budgets. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.

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