
Mit der Fortsetzung der Maßnahmen in alternativer Durchführungsform oder im Präsenzbetrieb bzw. in alternierenden Formen kann es im Hinblick auf die Auflagen im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Ausnahmefällen zu temporären Mehrkosten kommen. Die damit verbundenen Prozesse der Zahlbarmachung dieser coronabedingten Mehrkosten werden iin dieser Weisung beschrieben.















