
Welche Maßnahmen werden in Kürze im Bundestag beschlossen und wieviel Sorge müssen sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land wirklich um ihre nahe Zukunft machen?
Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen
Kooperation statt Konkurrenz — Wege in Arbeit durch Fortbildung, Weiterbildung und Beschäftigung
Welche Maßnahmen werden in Kürze im Bundestag beschlossen und wieviel Sorge müssen sich die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land wirklich um ihre nahe Zukunft machen?
Empfänger öffentlicher Zuwendungen, deren Projekte durch die Folgen des Coronavirus nicht durchgeführt werden können oder nicht mehr die ursprünglich erwarteten Gästezahlen erreichen, müssen keine Kürzungen der staatlichen Förderungen befürchten. Die Zuwendungen werden weiter ausgezahlt – das hat der Senat auf seiner Sitzung am 24. März 2020 beschlossen.
Einrichtungen, die im Auftrag der Sozialbehörde soziale Arbeit leisten, können auch weiterhin mit Entgelten und Zuwendungen durch die Sozialbehörde rechnen, wenn die Allgemeinverfügungen im Zuge der Covid-19-Pandemie sie in ihrer Arbeit hindern oder einschränken.
Alle vertraglich vereinbarten Leistungen im Bereich der individuellen Rechtsansprüche nach dem Sozialgesetzbuch müssten grundsätzlich auch in der aktuellen Situation erbracht werden – es sei denn, sie sind im Rahmen von Allgemeinverfügungen eingeschränkt oder untersagt, betonte die Senatorin.
Frauen beziehen im Schnitt länger Leistungen aus der Grundsicherung als Männer. Der Arbeitsmarkt bietet vor Ort Frauen und Männern zum Teil unterschiedlich gute Beschäftigungschancen. Hinzu kommt, dass sich Frauen häufiger um die Betreuung von Kindern oder um die Pflege von Angehörigen kümmern.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich erleichtert, dass soziale Dienste und Einrichtungen unter die Regelungen des krisenbedingten Sozialschutzpaketes fallen, das morgen im Bundestag beraten wird. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sei es nach schwierigen Verhandlungen gelungen, einen Weg zu ebnen, wie soziale Infrastruktur größtenteils auch über die Corona-Krise hinaus gerettet werden kann.
Die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa gewährt ab sofort durch die BAB für Bremen und durch die BIS für Bremerhaven als Bewilligungsbehörde Zuschüsse als „Corona-Soforthilfe“ für Kleinstunternehmen, Selbstständige und Freischaffende in Bremen.
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Um Solo-Selbstständigen schnelle, unbürokratische Hilfe bieten zu können, plant die Bundesregierung einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung. „Diese Ausnahmeregeln müssen eng befristet werden“, sagte Matthias Schulze-Böing, Leiter des kommunalen Jobcenters Offenbach und ein Sprecher des Bundesnetzwerks der Jobcenter, der WirtschaftsWoche.
Der Gesetzgeber plant für alle Neuanträge vorübergehend einen erleichterten Zugang zur Grundsicherung. Derzeit läuft das gesetzgeberische Verfahren.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass die „Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, mit der vom Coronavirus-Ausbruch betroffene Unternehmen unterstützt werden sollen, mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Regelung wurde auf der Grundlage des am 19. März 2020 von der Kommission erlassenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 genehmigt.
Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert, die folgende Allgemeinverfügung.
Die Corona-Krise bringt die Vor- und Nachteile der Digitalisierung auf den Punkt. Innerhalb kürzester Zeit werden sämtliche digitale Errungenschaften und Defizite offenbar – beispielsweise in den Bereichen Arbeit, Bildung, neue Medien und technische Infrastruktur. Die Pandemie ist ein Stresstest für die Digitalisierung in Deutschland.
Von Januar bis Oktober 2019 haben insgesamt rund 282.100 Erwerbstätige eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung begonnen, darunter sind rund 29.600 Eintritte im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung. Das schreibt die Bundesregierung unter Bezug auf Statistiken der Bundesagentur für Arbeit (BA) in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Bundesagentur für Arbeit(BA) hat im Umgang mit der Corona-Krise etliche FAQ-Seiten eingerichtet. Das Auftauchen von FAQ-Seiten ist sehr „dynamisch“. Auffindbar mit dem Suchwort „corona“. Einige der Links:
Corona-Virus: Fragen und Antworten
Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld
Corona-Virus: Fragen und Antworten für Bildungsträger
Live-Webinar vom 20. März 2020 zu arbeitsrechtlichen Fragestellungen rund um die derzeitige Corona-Thematik. Ergänzt wird dieses Angebot durch einen Beitrag der Bundesagentur für Arbeit mit Antworten zur Beantragung von Kurzarbeit.
Der Paritätische Wohlfahrtsverband zeigt sich erleichtert, dass nach jüngsten Informationen soziale Dienste offenbar nun doch bei dem Corona-Schutzschirm, der am Montag im Bundeskabinett beraten wird, mit berücksichtigt werden.
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will in der Coronavirus-Krise bei einem Hartz-IV-Antrag die Vermögensprüfung ab dem 1. April für ein halbes Jahr aussetzen.
Nach Informationen, die dem Paritätischen Wohlfahrtsverband vorliegen, sollen wider Erwarten soziale Dienste nicht unter den neuen Corona-Schutzschirm fallen, der am Montag im Kabinett beschlossen wird.
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erwartet im Jahr 2020 einen drastischen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) von zwei Prozent. Vorübergehend schrumpft das BIP sogar um mehr als sechs Prozent.
Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den Unternehmern und Solo-Selbstständigen in Deutschland ein umfangreiches Hilfeprogramm im Zuge der Corona-Krise zugesagt. Die Maßnahmen seien auf drei Säulen gestellt, sagte Scholz im Deutschlandfunk: Darlehen, direkte Hilfe zur Lebenssicherung und Zuschüsse.
Der Senat hat am Freitag, 20. März 2020, ein zuschussbasiertes Förderprogramm zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise für Kleinstunternehmen beschlossen und wird zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von zunächst zehn Millionen Euro kurzfristig verfügbar machen.