
Im Ruhrgebiet waren 2023 15,4 Prozent der Menschen im Alter von 0 Jahren bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II (Hartz IV) angewiesen. Im Land Bremen galt dies in 2023 für durchschnittlich 17,7 Prozent.