
Empfänger öffentlicher Zuwendungen, deren Projekte durch die Folgen des Coronavirus nicht durchgeführt werden können oder nicht mehr die ursprünglich erwarteten Gästezahlen erreichen, müssen keine Kürzungen der staatlichen Förderungen befürchten. Die Zuwendungen werden weiter ausgezahlt – das hat der Senat auf seiner Sitzung am 24. März 2020 beschlossen.











