
Unterstützung auf dem Weg in den Beruf oder das Studium ist das Ziel der Jugendberufsagentur (JBA) der Freien Hansestadt Bremen. Das neue „Gesetz zur rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit am Übergang von der Schule in den Beruf“ − kurz JBA-Gesetz − regelt, welche Beteiligten unter welchen Bedingungen Daten von (ehemaligen) Schülerinnen und Schülern erhalten dürfen, um ihnen gezielt und passgenau Unterstützungs- und Informationsangebote zu machen.