
Für eine Leistung müsse es auch immer eine Gegenleistung geben, bekräftigt Arbeitsmarktexperte Kai Whittaker für die Unionsfraktion im Bundestag im Zusammenhang mit der Prüfung der Hartz IV-Sanktionen durch das Bundesverfassungsgericht.
Die Beibehaltung der Sanktionen in der Grundsicherung sei eine Frage der Gerechtigkeit.