
In den Jahren 2009 bis 2019 hat es keine Unterausschöpfung des Verwaltungskostenbudgets bei der Bundesagentur für Arbeit gegeben. Dies schließe nicht aus, dass einzelne Jobcenter in einzelnen Jahren ihre dezentralen Verwaltungskostenbudgets nicht ausgeschöpft haben, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.