
Höhere Zuschüsse, vereinfachte Bewilligungsverfahren: Arbeitnehmer sollen sich künftig schneller fortbilden können.
Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen
Kooperation statt Konkurrenz — Wege in Arbeit durch Fortbildung, Weiterbildung und Beschäftigung
Höhere Zuschüsse, vereinfachte Bewilligungsverfahren: Arbeitnehmer sollen sich künftig schneller fortbilden können.
Entwicklung der 15 Großstädte im Positiv-Ranking der Hartz IV Quoten von 2006 bis 2019 (Anteil der SGB-II-Leistungsberechtigten an der Bevölkerung im Alter von 0 bis zur gesetzlichen Regelaltersgrenze), zusammengestellt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).
Die Ausbreitung des Corona-Virus versetzte Wirtschaft und Arbeitsmarkt innerhalb kürzester Zeit in den Ausnahmezustand. Zum Fortgang der Eindämmungsmaßnahmen haben Bund und Länder nach Ostern erste Entscheidungen getroffen. Das IAB legt eine aktuelle Vorausschau auf die weitere Entwicklung vor.
Am 23. April 2020 hat der Bundestag arbeitsmarktpolitische Maßnahmen für die „Arbeit von morgen“ beschlossen. „Mit den neuen Regelungen wird auch das Recht auf das Nachholen von Berufsabschlüssen eingeführt. Das ist ein enormer Fortschritt“, sagt DGB-Vorstand Annelie Buntenbach.
Das mit dem Teilhabechancengesetz eingeführte begleitende Coaching, mit dem bisher langzeitarbeitslose Menschen in ihren neuen Tätigkeiten unterstützt werden, wird von Arbeitgebern wie auch Mitarbeitern der Jobcenter als gut bewertet. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion.
Das entspricht einem Anteil von 2,5 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Der Deutsche Bundestag hat am 23. April 2020 das Arbeit-von-morgen-Gesetz (Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung) in 2./3. Lesung beschlossen. Es muss nun abschließend im Bundesrat beraten werden, damit es in Kraft treten kann.
Weisung – Coronavirus SARS-CoV-2 Krise – Teilnahme an und Vergütung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen an Maßnahmeträger und Dienstleister ab April 2020.
Das Bundesnetzwerk Arbeit und soziale Teilhabe hat am 23. April 2020 erneut an Arbeitsminister Hubertus Heil (BMAS) geschrieben. Inhalt: Aussetzung von AGH-Maßnahmen und Umsetzung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG).
Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses für weitere Hilfen in der Corona-Krise kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband als armutspolitisch enttäuschend.
Aktualisierung und Ergänzung der Entscheidungen der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Bremen mit Umsetzungshinweisen zum Umgang mit Auszahlanträgen, bei denen Zuwendungsempfangende aufgrund der Restriktionen wegen der Corona-Pandemie die bisher geltenden Anforderungen nicht erfüllen können.
Das IAB berichtet in seiner Stellungnahme den wissenschaftlichen Erkenntnisstand über die Auswirkungen der Mindestlohneinführung auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, auf die Produktivität und Profitabilität sowie auf die Beschäftigung.
Dass die deutsche Wirtschaft vom kranken Mann Europas zum ökonomischen Superstar aufsteigen konnte, lag auch daran, dass Arbeitgeber, Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter an einem Strang zogen. Für die Corona-Krise können wir daraus lernen, schreibt Bernd Fitzenberger, Direktor des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit und Professor für Ökonometrie an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Das IAB äußert sich in seiner Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten der folgenden geplanten Gesetzesänderung und Anträge verschiedener Bundestagsfraktionen.
Wie sehr verändert Corona den Arbeitsmarkt? Bundesarbeitsminister Hubertus Heil spricht über Lohneinbußen, Homeoffice und Hartz IV als letzte Option für Selbstständige.
Ohne Aussprache überweist der Bundestag zu Beginn der Plenarsitzung am Mittwoch, 22. April 2020, nach erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ in die Ausschüsse.
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zum Bildungs- und Ausbildungsstand der Bevölkerung in Deutschland weist die Bundesregierung darauf hin, dass ein Nachweis der sogenannten „Top 8 Asylherkunftsländer“ nicht möglich ist, da im Mikrozensus nicht alle der größten Herkunftsländer gesondert erhoben würden. Die Differenzierung erfolge daher nach „EU-Ausländer“/ „Nicht-EUAusländer“.
Die Gesamtsumme liegt weitgehend auf dem Niveau der Vorwoche. Jeder dritte Betrieb hat Kurzarbeit angezeigt.
Anzahl der im Bund und in den Ländern von den Jobcentern neu festgestellten Sanktionen und der neu sanktionierten erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (ELB) in den Jahren 2007 bis 2019, zusammengestellt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).
Die Vorsitzende der Wirtschaftsministerkonferenz, die Senatorin Kristina Vogt aus Bremen, und Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Nordrhein-Westfalen, haben dem BMWI eine weitere Variante in Form eines Optionsmodells vorgeschlagen.