Einsparungen beim Sozialen Arbeitsmarkt hätten auch soziale Folgewirkungen

In ihrem jüngst bekannt gewordenen Haushaltsentwurf plant die Bundesregierung für das Jahr 2023 jedoch zugleich, die Mittel für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit von 4,8 auf 4,2 Milliarden Euro zu kürzen. Dieses Vorhaben wurde von der Opposition und einem Teil der Medien scharf kritisiert. Vor diesem Hintergrund hat die Redaktion des IAB-Forum vier einschlägige Experten im IAB um ihre Einschätzung gebeten.

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Mit dem Teilhabechancengesetz haben sich die Chancen auf eine marktnahe Förderung tendenziell verbessert

Mit den Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sollen die Arbeitsmarktchancen sowie die Teilhabe am Arbeitsmarkt von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden verbessert werden. Analysen zeigen teils größere Unterschiede in den Charakteristika zwischen geförderten und ungeförderten Betrieben. Dennoch deutet die Evidenz auf einen marktnäheren Einsatz im Vergleich zu Vorgängerprogrammen hin.

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Drei Jahre Teilhabechancengesetz – ein Blick zurück und nach vorn aus Sicht der IAB-Forschung

Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, die ursprünglich bis Ende 2024 angelegte Förderung „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ vorzeitig zu entfristen. Das IAB nimmt diese Entscheidung zum Anlass, die Befunde aus seiner Begleitforschung in einer Serie im IAB-Forum zusammenzutragen. Auf dieser Grundlage lässt sich eine vorsichtig optimistische Zwischenbilanz ziehen.

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Hartz IV: Das kann weg, das muss weg

Nach 17 Jahren Hartz IV soll nun das Bürgergeld kommen und das sei auch gut so. Vorausgesetzt, es werde nicht ein mühsam übermaltes Hartz-IV-Modell. Dinge wie Leben, Auskommen und Würde müssten neugestaltet werden. Passiere dies nicht, bleibe Hartz IV – auch wenn es künftig anders heiße.

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