
Der Staatsgerichtshof Bremen hat das Gesetz zur Errichtung eines Ausbildungsunterstützungsfonds in Bremen – kurz Ausbildungsfonds – in einem denkbar knappen Urteil mit 4:3 Stimmen für konform mit der Landesverfassung Bremens erklärt. Das Gesetz bleibt daher erst einmal in Kraft, und die Unternehmen im Land Bremen sind ab 2025 verpflichtet, in den Ausbildungsfonds einzubezahlen.


















