
Das Ausbildungsunterstützungsfondsgesetz und die darauf basierenden Rechtsverordnungen definieren das nähere Verfahren zur Festsetzung und Erhebung der Ausbildungsabgabe, das Verfahren zur Gewährung des Ausbildungsausgleichs, sowie die von den Arbeitgebern an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle zu übermittelnden Daten.