
Mit dem zum 1. Januar in Kraft tretenden Teilhabechancengesetz soll mehrjährige Arbeitslosigkeit durch geförderte Arbeitsplätze beendet werden. Klaus Oks, Geschäftsführer Operativ der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen: „Betroffene erhalten eine echte, nicht nur kurzfristige Chance auf Teilhabe – mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf dem sozialen und dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die geförderte Beschäftigung ist damit ein wichtiger Baustein in unserem Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit, der aus den Säulen Prävention, Integration und Teilhabe besteht.“


















Wenn Arbeitslosengeld-II-Empfänger an einer Fördermaßnahme wie einer Weiterbildung teilnehmen, wirkt sich das auch auf die Arbeitsmarktchancen ihrer Kinder aus. Diese absolvieren später häufiger eine Ausbildung und üben öfter eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aus.