
Mit der Einführung der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung – AZAV wurde eine Grundlage geschaffen, die Qualität der Anbieter von Arbeitsmarktdienstleistungen wie auch der entsprechenden Maßnahmen vor dem Hintergrund der Arbeitsmarktrelevanz sicherzustellen. Die Ergebnisse einer Evaluation liegen nun vor.