Kurzarbeitergeld in Krisenzeiten

Nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion soll die Bundesregierung befristet bis zum 31. Dezember 2021 Rechtsverordnungen, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedürfen, erlassen können, die den Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtern, Betriebe entlasten und Leiharbeitern den Bezug von Kurzarbeitergeld ermöglichen.

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Der deutsche Qualifikationsrahmen – eine kritische Bilanz

Von Anfang an war der Europäische Qualifikationsrahmen und in seinem Gefolge der Deutsche Qualifikationsrahmen heftig umstritten. Welche Hintergründe der Entwicklung des DQR zugrunde lagen, welche Erwartungen damit verbunden waren, welche alternativen Lesarten es zur Entwicklung gibt und welche weitere Entwicklung sich auf europäischer Ebene andeutet, soll beleuchtet werden.

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Wissen nach Bedarf

Bei Fortbildungen liegen sowohl kurze Lehrgänge im Trend, als auch Studiengänge, die ganz spezielle Kenntnisse vermitteln, sagt Martin Noack von der Bertelsmann Stiftung. Blended Learning biete außerdem große Vorteile,

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Linke fordert Weiterbildungsgeld

Die Fraktion Die Linke will die berufliche Weiterbildung stärken und ein Weiterbildungsgeld einführen. In einem entsprechenden Antrag fordert sie die Bundesregierung auf, einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung zu gewährleisten. Außerdem soll ein Weiterbildungsgeld eingeführt werden.

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Qualifizierung und Kurzarbeit

Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wollen Beschäftigte besser für den Strukturwandel in der Arbeitswelt rüsten und Betriebe mit neuen Kurzarbeit-Regelungen während krisenhafter Zeiten unterstützen. Das sieht ein entsprechender Gesetzentwurf von Union und SPD vor, der am Freitag, den 13. März 2020 in erster Lesung vom Bundestag beraten und in der kommenden Sitzungswoche beschlossen werden soll.

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Reform des Kurzarbeitergeldes: Nicht bei kurzfristigen Maßnahmen haltmachen, Arbeitsmarkt braucht grundlegende Reform

Anlässlich des Kabinettsbeschlusses am 10.03.2020 zum Arbeitsmarkt erklärt Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Sprecher für Arbeitsmarktpolitik, der Gesetzentwurf, der einst als „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ begann, enthält jetzt weitere kurzfristige Maßnahmen zur Kurzarbeit. Außerdem sei es zusätzlich notwendig auch diejenigen in den Blick zu nehmen, die davon nicht profitieren können, weil sie nicht in der Arbeitslosenversicherung abgesichert sind.

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Arbeitskosten um 3,0 % gestiegen

In Deutschland sind die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im Jahr 2019 im Vergleich zum Vorjahr kalenderbereinigt um 3,0 % gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Kosten für Bruttoverdienste dabei um 2,9 %, die Lohnnebenkosten um 3,2 %.

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