
Um diese Sorgen zu Beginn des Leistungsbezugs zu mindern und den Betroffenen mehr Zeit für die Jobsuche zu geben, wurde mit dem Bürgergeld die „Karenzzeit Wohnen“ eingeführt. Demnach werden die Kosten der Unterkunft im ersten Jahr des Leistungsbezugs ohne Prüfung der Angemessenheit erstattet. Die Bewertung dieser Regelung durch Jobcenter-Beschäftigte fällt allerdings eher verhalten aus.