
Im April 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lediglich 50 Millionen Euro (3,0 Prozent) mehr als im April 2019. Daten zusammengestelt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).
Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen
Kooperation statt Konkurrenz — Wege in Arbeit durch Fortbildung, Weiterbildung und Beschäftigung
Im April 2020 wurden vom Bund für Arbeitslosengeld II und Sozialgeld lediglich 50 Millionen Euro (3,0 Prozent) mehr als im April 2019. Daten zusammengestelt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).
Der Sachverständigenrat empfiehlt ein Konjunkturpaket, das vor allem dem Strukturwandel helfen soll. Die Experten warnen die Politik vor kurzfristigen Maßnahmen – eine Kaufprämie für Autos etwa lehnen sie ab.
Kein Schulmittagessen mehr, aber ein Laptop muss her: Armen Familien droht durch den Fernunterricht die finanzielle Überforderung. Die staatliche Unterstützung ist umständlich und kommt zu spät.
Im April 2020 ist die Zahl der Arbeitslosen um 308.000 gegeüber dem Vormonat gestiegen. Weil die Zahl der Arbeitslosen jedoch einer engen gesetzlichen Definition und statistischen Erhebungsmethoden unterliegt, bildet sie die Auswirkungen der Corona-Pandemie nur lückenhaft ab.
Im Jahr 2019 haben rund 214.000 Erwerbslose eine öffentlich geförderte Beschäftigung aufgenommen. Das entspricht einer Quote von rund 5,5 Prozent der Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.
Ähnlich wie in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 ist in der aktuellen Corona-Krise zu erwarten, dass die Betriebe ihr Weiterbildungsangebot stark einschränken. Dabei bietet sich ihnen mit E-Learning gerade jetzt eine vergleichsweise kostengünstige, örtlich und zeitlich flexible Möglichkeit, um ihre Beschäftigten etwa in Phasen der Kurzarbeit weiterzubilden.
Kleiner Job mit großen Nachteilen: Minijobs sind die ersten, die in der Krise wegfallen. Kurzarbeitergeld gibt es auch nicht. Es braucht Arbeit, die vor Armut schützt.
Im April 2020 waren rund 49.000 Personen in einer geförderten Stelle am sozialen Arbeitsmarkt tätig. Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit zeigt die ersten Auswirkungen der Corona-Pandemie.
Der Bundesrat hat 15. Mai 2020 dem vom Bundestag beschlossenen „Arbeit-von-Morgen-Gesetz“ grünes Licht erteilt. Es schaffe weitere Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld, enthält Sonderregelungen für die betriebliche Mitbestimmung und sorge für Verbesserungen bei der Aus- und Weiterbildung von Beschäftigten.
Seit Beginn der Coronakrise arbeiten viel mehr Beschäftigte zu Hause als zuvor. Für die meisten war es eine ungewohnte Erfahrung, aber auch die Gelegenheit zu testen, was geht und was nicht. Hat Corona dem Homeoffice zum Durchbruch verholfen?
„Arbeit – demokratisieren, dekommodifizieren, nachhaltig gestalten“: Ein Manifest für ein Wirtschaften nach der Pandemie, unterzeichnet von über 3.000 Wissenschaftlern.
Die Corona-Pandemie und der zu ihrer Eindämmung erfolgte Lockdown verschlechtern die Perspektiven von Zuwanderern am deutschen Arbeitsmarkt und verhindern einen großen Teil ihrer Kontakte zu Einheimischen.
Die Studie „Personalpolitik in der Corona-Krise“ liefert erste empirische Daten, wie Unternehmen den Lockdown bewältigen. Die INQA-Botschafterin und Expertin für Personalmanagement Prof. Dr. Jutta Rump gibt Auskunft dazu.
Von Januar bis April 2020 wurden insgesamt 43.065 Asylanträge gestellt. Dies waren 28,1 Prozent Asylanträge weniger als von Januar bis April 2019, zusammengestelt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).
Die Corona-Pandemie und die politischen Entscheidungen zu ihrer Eindämmung verändern derzeit die Situation vieler Erwerbstätiger in Deutschland. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass einzelne Bevölkerungsgruppen die Krise leichter bewältigen werden als andere.
Die Bundesregierung will den sozialen Schutzschirm ausweiten. Doch um einen Coronazuschlag drücke sie sich, so der Sozialwissenschaftler Stefan Sell.
Bundestag und Bundesrat haben am 15.05.2020 das Sozialschutzpaket II beraten und verabschiedet und damit auch die Verlängerung des Arbeitslosengeldes beschlossen. Die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldes wird mit Inkrafttreten des Gesetzes um drei weitere Monate verlängert.
Bund und Länder haben sich auf die Umsetzung des vom Koalitionsausschuss beschlossenen Sofortprogramms in Höhe von 500 Millionen Euro zur Bereitstellung von digitalen Endgeräten verständigt. Die Geräte selbst sollen von den Schulen und Schulträgern an die entsprechenden Schülerinnen und Schüler ausgeliehen werden. Und warum nicht von Bildungsträgern für Teilnehmende von Weiterbildungsmaßnahmen?
Der Bundestag hat am 14. Mai 2020 den Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Abfederung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie (Sozialschutzpaket II) beschlossen. Damit werde auch das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) nachgebessert, schreibt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Der Deutsche Bundestag hat am 14. Mai 2020 das Gesetz zum Sozialschutz-Paket II beschlossen. Dazu erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß: „Wir nehmen die Sorgen unserer sozialen Dienstleister in diesen schwierigen Zeiten sehr ernst und steuern dort, wo es Regelungslücken gibt, schnell und effizient nach. Eins ist klar: Wir können uns ein Wegbrechen unserer sozialen Infrastruktur nicht leisten!“