Mindestlohn senkt Solo-Selbstständigkeit – Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission

Solo-Selbstständigkeit ist insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen eine wichtige Alternative zur abhängigen Beschäftigung oder Arbeitslosigkeit. Gleichzeitig können Arbeitgeber so den Mindestlohn umgehen: Wer selbstständig ist, muss sich diesen selbst nicht zahlen. Der im Jahr 2015 eingeführte gesetzliche Mindestlohn hat dennoch einen Rückgang der Solo-Selbstständigkeit zur Folge.

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Situation am Ausbildungsmarkt – Oktober 2020

Im Beratungsjahr 2019/20 zeigten sich bei den gemeldeten Ausbildungsstellen und bei den gemeldeten Bewerberinnen und Bewerbern spürbare Rückgänge, wobei auf die Corona-Krise nur ein Teil zurückzuführen war. Diese Rückgänge fielen auf beiden Marktseiten in etwa gleich hoch aus.

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Ausbildungsmarktbilanz 2019/2020

Ein coronabedingter Rückstand ist deutlich sichtbar. Von Oktober 2019 bis September 2020 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 530.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 41.700 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 41.500 auf 514.600.

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Der Arbeitsmarkt im Oktober 2020

„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Oktober kräftig gesunken. Die Inanspruchnahme von Kurzarbeit nimmt weiter ab. Nach wie vor zeigen sich am Arbeitsmarkt aber deutliche Spuren der ersten Welle der Corona-Pandemie.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

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