Paritätischer fordert offensive Sozialpolitik, ambitionierten Klimaschutz und Engagement für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Der Paritätische Wohlfahrtsverband appelliert an die Sondierungsteams von SPD, den Grünen und der FDP sich in den Verhandlungen darauf zu konzentrieren, wie eine Ampel-Koalition den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und eine echte sozial-ökologische Transformation auf den Weg bringen kann. Verteilungsfragen dürften dabei nicht ausgeklammert werden, mahnt der Verband.

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Neue Regierungskoalition sollte die Steuerpolitik auf Wachstum ausrichten

„Die neue Regierungskoalition sollte bei ihrer Steuerpolitik Wachstum und Beschäftigung in den Vordergrund stellen. Gleichzeitig muss sie die Beschaffung von Steueraufkommen und eine faire Lastenverteilung im Blick behalten.“ Das sind die zentralen Forderungen eines Vorschlags des ifo-Präsident Clemens Fuest, den er gemeinsam mit anderen Autoren des ifo Instituts ausgearbeitet hat.

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Verarbeitendes Gewerbe im August 2021: Auftragseingang -7,7 % zum Vormonat

Im August 2021 sind die Auftragseingänge bei der Herstellung von Kraftwagen und Kraftwagenteilen um 12,0 % gesunken, im Bereich der Metallerzeugung und -bearbeitung gab es Rückgänge von 9,6 %. Im Vergleich zu Februar 2020, dem Monat vor dem Beginn der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie in Deutschland, war der Auftragseingang im August 2021 saison- und kalenderbereinigt hingegen noch 8,5 % höher.

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Der Arbeitsmarkt im September 2021

„Der Arbeitsmarkt entwickelt sich weiterhin positiv. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen kräftig ab. Die Beschäftigung und der Stellenbestand wachsen und liegen wieder über ihrem jeweiligen Vorkrisenniveau, gleichzeitig sinkt die Zahl der Kurzarbeiter deutlich.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

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Verlängerung der Kurzarbeitergeldverordnung

Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung werden bis zum 31. Dezember 2021 die Erleichterungen beim Zugang zum Kurzarbeitergeld, die bisher auf Betriebe begrenzt waren, die die Kurzarbeit bis zum 30. September 2021 eingeführt haben, auf alle Betriebe unabhängig vom Zeitpunkt der Einführung der Kurzarbeit ausgeweitet und die volle Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

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