
Der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung geht in den nächsten Jahrzehnten drastisch zurück. Bildung und Gesundheit können deutlich mehr Menschen in Arbeit bringen – und das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen um bis zu 3.900 Euro steigern.
Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen
Kooperation statt Konkurrenz — Wege in Arbeit durch Fortbildung, Weiterbildung und Beschäftigung
Der Anteil der Erwerbspersonen an der Bevölkerung geht in den nächsten Jahrzehnten drastisch zurück. Bildung und Gesundheit können deutlich mehr Menschen in Arbeit bringen – und das durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen um bis zu 3.900 Euro steigern.
Auf dem Arbeitsmarkt zeigen sich erste Anzeichen für eine Verfestigung von Arbeitslosigkeit. Um bleibende Schäden zu vermeiden, sollte die Politik Maßnahmen zur Förderung von Neueinstellungen ergreifen. Eine Analyse von Hermann Gartner und Enzo Weber.
Die technisch unterstützte Fortbildung ihrer Angestellten steht bei den Unternehmen hoch im Kurs, digitale Lernmedien sind längst fester Bestandteil von Weiterbildungsmaßnahmen der meisten Firmen. In der Corona-Krise kommen die Vorteile besonders zum Vorschein.
Mit einer einmaligen Zahlung von 150 Euro für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen sollen die zusätzlichen pandemiebedingten Aufwendungen für die erste Jahreshälfte 2021 abgemildert werden. Die Auszahlung erfolgt in Bremen automatisch im Mai, ein eigener Antrag ist nicht erforderlich.
Von April 2020 bis März 2021 wurden gemäß der Abrechnungsergebnisse der Bundesagentur für Arbeit nur noch 457,2 Millionen Euro für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ ausgegeben, 110,7 Millionen Euro (19,5 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor.
Deutschland muss sich bei der Weiterbildung stärker um die Bedürfnisse Geringqualifizierter kümmern und insgesamt sein Weiterbildungssystem kohärenter gestalten. Ansprüche auf Bildungszeiten sollten einheitlich geregelt, finanzielle Anreize gebündelt und die Möglichkeiten zur Anerkennung nicht-formal und informell erworbener Fähigkeiten verbessert werden.
Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden. Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen mit Partnern ein neues digitales Angebot geschaffen.
Eine BIAJ-Tabelle zur Entwicklung der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge im Land Bremen von 1992 bis 2020.
Ab Sonnabend (24. April 2021) gelten eine Reihe von Änderungen. Durch die Novelle treten bundeseinheitliche Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an die Stelle der bisher von den Ländern beschlossenen und verantworteten Regeln.
Mit der ergänzten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber verpflichtet, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern, die nicht ausschließlich im Homeoffice arbeiten, regelmäßige Selbst- oder Schnelltests anzubieten, grundsätzlich mindestens 2-mal pro Woche.
Eine wesentliche Änderung ist die Einbeziehung des kommenden Ausbildungsjahres 2021/22.
Weisung lesen
Die Bundesregierung antwortet auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.
Regeln zum betrieblichen Infektionsschutz werden bis zum 30. Juni 2021 verlängert und um betriebliche Testangebote ergänzt.
Die monatlich erscheinenden „Daten zur kurzfristigen Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ liefern eine Auswahl an Kennziffern zur aktuellen Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt.
Die jährlichen IAB-BAMF-SOEP-Befragungen von Geflüchteten deuten darauf hin, dass es bei deren Arbeitsmarktintegration deutliche Fortschritte gibt. Dabei zeigen sich aber große Geschlechterunterschiede.
Der Anteil der Betriebe mit Tarifbindung sinkt weiter kontinuierlich. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke hervor.
Auf der Sitzung Deputation für Wirtschaft und Arbeit am 21.04.2021 ist die folgende Vorlage aus arbeitsmarktpolitischer Sicht von Interesse:
Bremen-Fonds: Corona-Härtefallfonds Bremen; Umsetzung im Land Bremen und Kofinanzierung von Bundesmitteln
Vorlage Nr. 20/235-L
Fortsetzung der Beteiligung des Landes Bremen am IAB-Betriebspanel – Befragungswelle 2021
Vorlage Nr. 20/215-L
Mit dieser Weisung wird eine Fachliche Weisung zur Verfügung gestellt, welche Regelungen zur Durchführung der Schlussabrechnung (Erstattungsverfahren nach § 4 SodEG) enthält.
Hamburgs DGB-Vorsitzende Katja Karger fordert massive Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik in Bund und Stadt.
Hamburger Appell: Staatlich verantwortete Weiterbildung vor dem Abgrund – die Politik muss dringend handeln.