Hartz IV: „Verwaltungskosten“ stiegen 2022 auf über sieben Milliarden Euro – Rückblick bis 2012 bzw. 2005

Für „Verwaltungskosten für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende“ (SGB II – Hartz IV) wurden vom Bund und den Kommunen im Haushaltsjahr 2022 insgesamt 7,053 Milliarden Euro ausgegeben, davon 6,007 Milliar­den Euro vom Bund und 1,046 Milliarden Euro von den Kommunen für deren Anteil an den „Gesamtverwaltungskosten der Jobcenter“.

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2022 waren 18 Prozent weniger Personen in einer geförderten arbeitsmarktpolitischen Maßnahme als im Vor-Corona-Jahr 2019

Aktive Arbeitsmarktförderung ist ein bedeutender Hebel gegen prekäre Beschäftigung und Langzeitarbeitslosigkeit und für mehr Fachkräfte in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Noch nicht einmal werden die vorhandenen Budgets ausgeschöpft. Der DGB fordert mehr personelle Ressourcen bei der Bundesagentur für Arbeit und dass Unternehmen ihren Beschäftigten mehr Weiterbildungen ermöglichen.

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