
Die im Oktober 2022 verabschiedete Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der EU sticht vor allem durch ihren hohen Symbolwert hervor. Dänemark sah die Richtlinie außerhalb der Kompetenzen des Unionsgesetzgebers und klagte, unterstützt von Schweden, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).