
Demokratie schützen – soziale Teilhabe stärken – Faschismus zurückdrängen. Die Gewerkschaft ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen ruft auf zur Kundgebung:
Mittwoch, 13. November 2024, um 17 Uhr − Marktplatz Bremen

Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen
Kooperation statt Konkurrenz — Wege in Arbeit durch Fortbildung, Weiterbildung und Beschäftigung

Demokratie schützen – soziale Teilhabe stärken – Faschismus zurückdrängen. Die Gewerkschaft ver.di Bezirk Bremen-Nordniedersachsen ruft auf zur Kundgebung:
Mittwoch, 13. November 2024, um 17 Uhr − Marktplatz Bremen

Angesichts der aktuellen politischen Diskussionen und der geplanten Kürzungen im Bereich der Arbeitsförderung hat das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe den Aufruf „Weil Arbeit mehr ist als Lohn: Gegen Ausgrenzung und Spaltung! Arbeit für Alle!“ gestartet, der von zahlreichen Organisationen bundesweit unterstützt wird.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung (SGB-III-Modernisierungsgesetz, stand am 4. November 2024, im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales.

Bei der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen am 02.10.2024 äußerte sich das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zum Antrag der Fraktion der SPD „Die Landesregierung gibt den Sozialen Arbeitsmarkt auf: Koalitionsversprechen halten!“.

Mit der „Internen ganzheitlichen Integrationsberatung“ (INGA) erhalten Arbeitslose mit komplexen Problemlagen eine intensive Beratung von den Arbeitsagenturen im Rechtskreis des Sozialgesetzbuchs III (SGB III).

Ein Blick auf die bisher aus Bundesmitteln finanzierten Ausgaben der Jobcenter für die „Förderung der beruflichen Weiterbildung“ (FbW) und „Teilhabeleistungen berufliche Rehabilitation“ (Reha) von 2016 bis September 2024, die ab 2025 nicht mehr aus Steuermitteln, sondern aus Beitragsmitteln der Bundesagentur für Arbeit (BA) finanziert werden müssen.

Der Paritätische Gesamtverband hat zum Entwurf des SGB III-Modernisierungsgesetzes sowie zu den geplanten Verschärfungen im Bürgergeld, die in das Gesetz einbezogen werden sollen, eine Stellungnahme abgegeben.

Im Verteilungsbericht werten die WSI-Fachleute Spannagel und Brülle die aktuellsten vorliegenden Daten aus zwei repräsentativen Befragungen aus: Erstens aus dem sozio-oekonomischen-Panel (SOEP), für das rund 13.000 Haushalte jedes Jahr interviewt werden, und das aktuell bis 2022 reicht, wobei sich die Einkommensdaten auf das Jahr 2021 beziehen. Diese Zahlen stammen aus der neuesten SOEP-Welle, deren Ergebnisse unmittelbar vor Fertigstellung des Verteilungsberichts veröffentlicht wurden.

Die Ampel führt eine Meldepflicht für Bürgergeld-Beziehende ein. Auf die Jobcenter kommen Kosten in Millionenhöhe zu, die ihre Arbeit weiter gefährden.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) lehnt die geplanten Änderungen beim Bürgergeld ab und appelliert an die Ampelkoalition, die Verschlechterungen zurückzunehmen. „Die geplanten Änderungen beim Bürgergeld sind sozialpolitisch eine Rolle rückwärts. ‚Hartz-IV reloaded‘ lehnen wir ab“, sagt Frank Werneke, Vorsitzender von ver.di.

Falls ein Bürgergeldempfänger Termine versäumt oder Arbeit ablehnt, kann er künftig zu einem Ein-Euro-Job (§ 16d SGB II) verdonnert werden. Die Bundesagentur für Arbeit setzt damit Vorgaben der Bundesregierung vom Juli um.

Die Bundesregierung will Geflüchtete schneller in Arbeit bringen. Dazu hat sie ein eigenes Programm aufgelegt. Die Vermittlung sei jedoch ausbaufähig, meint der Bundesrechnungshof.

Der sogenannte „Passiv-Aktiv-Transfer“ (PAT) soll im SGB II verankert werden. Das geht aus der Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung hervor. Seit 2019 konnte der „Passiv-Aktiv-Transfer“ lediglich für das Förderinstrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ in Anspruch genommen werden.

Auf dieser Sondersitzung der Deputation für Arbeit ist der einzige Tagesordnungspunkt:
Auflösung der ressortbezogenen globalen Minderausgaben im Produktplan 31 – Arbeit – für den Haushalt des Landes Bremen
21/3241 Beschlussvorlage

Der Landesmindestlohn steigt am 1. November 2024 von 12,41 Euro auf 13,46 Euro (brutto). Von der Erhöhung profitieren Beschäftigte des Landes und der Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die im Rahmen einer öffentlichen Auftragsvergabe tätig sind oder bei Einrichtungen arbeiten, die Zuwendungen des Landes oder der Kommunen erhalten, erhalten den Landesmindestlohn.

Mit Veröffentlichungen im Bundesgesetzblatt sind sowohl die migrations- und sozialrechtlichen Änderungen des sogenannten „Sicherheitspakets“ wie auch ab 2025 geltende Kürzungen der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Kraft getreten. Der Paritätische Gesamtverband kritisiert beide Regelungen in aller Deutlichkeit.

Khabiri-Bohr, Geschäftsführerin Operativbei der Regionaldirektion: „Eine Berufsausbildung ist ein sehr gutes Sprungbrett für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben.“

In einem offenen Brief fordert das Bundesnetzwerk für Arbeit und soziale Teilhabe die Mitglieder des Bundestags auf, sich in in den laufenden Haushaltsberatungen dafür einzusetzen, das Gesamtbudget im SGB II um eine Milliarde Euro zu erhöhen, damit es nicht zu drastischen Folgen für die betroffenen Menschen, Kommunen, Wirtschaft und Gesellschaft kommt.

Die aktuellen Daten für Oktober 2024, zusammengestellt vom Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ).

„Die Herbstbelebung am Arbeitsmarkt fällt in diesem Jahr weitgehend aus. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im Oktober zwar abgenommen; wie schon im Vormonat waren die Rückgänge aber sehr gering“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg
Mitteilung lesen
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