ver.di-Aktive im Gespräch mit dem Einkaufszentrum der Bundesagentur für Arbeit NRW

Das Regionale Einkaufszentrum ist der zentrale Einkaufs-Dienstleister für Arbeitsmarktdienstleistungen im Rechtskreis SGB II / SGB III für 30 Agenturen für Arbeit und 35 Jobcenter in NRW. In 2023 vergab das REZ NRW Arbeitsmarktdienstleistungen im Volumen von rd. 600.000.000 Euro. Für ver.di-Aktive Anlass einmal beim REZ NRW nachzufragen, warum von diesen – allein in 2023 – 600.000.000 Euro so gut wie nichts bei den Beschäftigten ankommt.

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Vorstellung des ersten Länderberichts: Stand der Integration von Eingewanderten und deren Nachkommen in Deutschland

Wie hat sich die Integration von Eingewanderten in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung, und soziale Teilhabe in Deutschland im letzten Jahrzehnt im internationalen Vergleich entwickelt? Welche Bereiche sind besonders erfolgreich und wo gibt es Herausforderungen? Welche Gruppen haben im internationalen Vergleich besondere Hürden zu überwinden? 

Donnerstag, 4. Juli, 11:00 bis 12:00 Uhr | Digital per ZOOM

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Bündnis für den Arbeitsmarkt

Die Stadt Bochum hat ein neues Bündnis ins Leben gerufen, um dem Bochumer Arbeitsmarkt zukunftsfähig zu gestalten. Denn trotz eines Fachkräftemangels gibt es in Bochum immer noch eine hohe Arbeitslosenquote. Das Bündnis ,,Leben und Arbeiten in Bochum“ soll nun effektive Lösungen schaffen, um die Probleme des Bochumer Arbeitsmarktes zu beheben.

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Aufgaben der Jobcenter: Ausreichende finanzielle Mittel notwendig

Die Bundesagentur für Arbeit sowie der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag als Träger der Jobcenter – sowohl der gemeinsamen Einrichtungen als auch der kommunalen Jobcenter – appellieren an die Bundesregierung, die Grundsicherungsstellen adäquat finanziell auszustatten. Einsparungen beim Bürgergeld lassen sich nur erzielen, wenn ausreichend Mittel für die Aktivierung und Vermittlung der Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger zur Verfügung stehen.

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Weisung – Umsetzung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes: Rechtskreisübergreifender Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung ab 01.01.2025

Ab dem 01.01.2025 sind für die Beratung bezüglich §§ 81 und 82 SGB III, Bewilligung und Finanzierung der Förderung der beruflichen Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die AA zuständig. Die Integrationsverantwortung verbleibt in den Jobcentern.

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Impulse zur Weiterentwicklung des Teilhabechancengesetzes

Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes liegen die Ergebnisse der wissenschaftlichen Evaluation durch das IAB vor und stellt den beiden Förderinstrumenten nach § 16e und § 16i SGB II ein weithin positives Zeugnis aus. Sie erreichen überwiegend die anvisierte Zielgruppe arbeitsmarktferner Leistungsberechtigter und wirken im beabsichtigten Sinne. Gleichzeitig liefern die Ergebnisse wichtige Hinweise für eine zielführende Weiterentwicklung.

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Zur „Geldnot beim Jobcenter“: Mittel zur Eingliederung und Ausgaben in den ersten drei bzw. fünf Monaten 2024

„Geldnot beim Jobcenter“ in der Stadt Bremen, das berichtete Radio Bremen. Daten zu den Mittelzuteilungen in den Haushaltsjahren 2023 und 2024, den Ausgaben in den ersten drei bzw. fünf Monaten 2023 und 2024 und den Veränderungen im Vorjahresvergleich. Anmerkung des Säzzers: Den Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) − und damit des BIAJ − ist nicht zu entnehmen, wie viele Mittel bereits in der zweiten Jahreshälfte durch Maßnahmen des Jobcenters in der Stadt Bremen gebunden sind.

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