
Diese Verordnung regelt die Rechtsstellung der Mitglieder des Verwaltungsrates, die Sicherstellung einer entsprechenden Zusammensetzung des Verwaltungsrates, seine Tätigkeit einschließlich der Einrichtung einer Geschäftsstelle sowie die öffentliche Berichterstattung über die Budgetplanung für den Ausbildungsunterstützungsfonds.


















