
Die absolute und relative rechnerische Lücke zwischen Regelbedarf (Hartz IV) und Armutsgefährdungsschwelle ist auch 2018 weiter gewachsen.
In den Materialien des BIAJ ist dargestellt, wie sich die absolute und relative Lücke zwischen Regelbedarf und Armutsgefährdungsschwelle von 2006 bis 2018 entwickelt hat.


















