Corona-Krise: Paritätischer warnt vor Welle der Insolvenzen im sozialen Sektor

Angesichts der Corona-Pandemie fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband sofortige und umfassende Finanzhilfen für gemeinnützige Einrichtungen und Anbieter sozialer Dienstleistungen.

Der Verband warnt davor, dass in relativ kurzer Zeit eine Welle von Insolvenzen den gemeinnützigen Sektor erfassen könnte, wenn nicht frühzeitig staatliche Hilfen gewährt werden.

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Coronavirus: Arbeitsrechtliche Informationen

Welche arbeitsrechtlichen Folgen diese Einschränkungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen haben und was sie für den deutschen Arbeitsmarkt bedeuten – die wichtigsten Fragen und Antworten sowie weitere Informationen zum Thema vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

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Aktualisierung der Entscheidung der ESF-Verwaltungsbehörde Bremen vom 13.03.2020 zu Auswirkungen von „Corona-Maßnahmen“

Aktualisierung der Entscheidung der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Bremen vom 13.03.2020 zum Umgang mit Auswirkungen verschiedener staatlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf Projektumsetzungen im Rahmen des Operationellen Programms des ESF des Landes Bremen und des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms.

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Allgemeinverfügung zur Absonderung von Personen, die mit dem Corona-Virus (SARS-CoV 2) infiziert sind oder Kontakt mit infizierten Personen hatten (Kontaktpersonen der Kategorie I)

Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert, die folgende Allgemeinverfügung.

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Telefonnetz überlastet

Aufgrund des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Das Telefonnetz unseres Providers ist derzeit überlastet. Wir bitten darum, Anrufe auf Notfälle zu beschränken.

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Mit Kurzarbeit gemeinsam Beschäftigung sichern

Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.

Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort.

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