
Der DGB beantworten die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen
Kooperation statt Konkurrenz — Wege in Arbeit durch Fortbildung, Weiterbildung und Beschäftigung
Der DGB beantworten die wichtigsten Fragen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Antwort des Senats auf die Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 12. November 2019.
Der Senat geht in seiner Antwort auch ausführlich auf die arbeitsmarktpolitischen Projekte in Bremen-Nord ein.
Welche arbeitsrechtlichen Folgen diese Einschränkungen für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen haben und was sie für den deutschen Arbeitsmarkt bedeuten – die wichtigsten Fragen und Antworten sowie weitere Informationen zum Thema vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).
Die bag arbeit hat gemeinsam mit anderen Verbänden ein Schreiben an Hubertus Heil verfasst, in dem sie die aktuellen Herausforderungen formulieren und u.a. eine uneingeschränkte Finanzierung sämtlicher Maßnahmen fordern.
Aktualisierung der Entscheidung der ESF-Verwaltungsbehörde des Landes Bremen vom 13.03.2020 zum Umgang mit Auswirkungen verschiedener staatlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus auf Projektumsetzungen im Rahmen des Operationellen Programms des ESF des Landes Bremen und des Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramms.
Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG), vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert, die folgende Allgemeinverfügung.
Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert, die folgende Allgemeinverfügung.
Das Ordnungsamt erlässt als zuständige Behörde gemäß § 28 Abs. 1 S. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert, die folgende Allgemeinverfügung.
Die Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen), Arbeitsagenturen und Familienkassen konzentrieren sich in der aktuellen Lage darauf, Geldleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, Kurzarbeitergeld, Kindergeld und Kinderzuschlag sowie alle weiteren Leistungen auszuzahlen.
Unternehmen und Selbständige, die wegen des Coronavirus in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, können zur Entlastung verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Finanzämter nutzen. Darauf weist das Bremer Finanzressort hin. Unternehmen sollten frühzeitig Kontakt mit ihrem zuständigen Finanzamt aufnehmen.
Viele Deutsche arbeiten plötzlich im Homeoffice, andere müssen trotz der Viruskrise vor die Tür. Wichtig ist für all diese Menschen jetzt, dass Arbeitgeber, Kunden und Kollegen verantwortungsbewusst handeln.
Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart.
Aufgrund des hohen Anrufaufkommens sind die Arbeitsagenturen und Jobcenter derzeit telefonisch nur eingeschränkt erreichbar. Das Telefonnetz unseres Providers ist derzeit überlastet. Wir bitten darum, Anrufe auf Notfälle zu beschränken.
Der Nominallohn ist in Bremen 2019 um 2,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Verbraucherpreise nahmen die Bruttomonatsverdienste der abhängig Beschäftigten real um 0,9 Prozent zu.
Die Kommission am 13. März 2020 EU-weit koordinierte Sofortmaßnahmen zur Abfederung der sozioökonomischen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie präsentiert.
Der Bundestag will am Freitag, 27. März 2020, über den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD „zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“ entscheiden.
Die Ausweitung des Kurzarbeitergeldes soll schnell und gezielt helfen, wenn Unternehmen mit ihren Beschäftigten durch das Corona-Virus COVID-19 Arbeitsausfälle haben.
Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft treten und auch rückwirkend ausgezahlt. Ansprechpartnerin ist die Agentur für Arbeit vor Ort.
DIE LINKE will, dass Unternehmen, die staatliche Hilfen in Anspruch nehmen, Beschäftigungsgarantien geben müssen.
Es braucht ein deutliches Signal der Finanzminister, dass die Finanzpolitik nicht in die Krise kürzen wird. Die Vorschläge der EU-Kommission zur Aussetzung der Fiskalregeln und der Lockerung des Verbots von Staatshilfen sind richtig.
Zum Treffen der Eurofinanzminister am 16.03.2020 erklären Sven-Christian Kindler, Sprecher für Haushaltspolitik, und Dr. Franziska Brantner, Sprecherin für Europapolitik: Aufgabe der Eurogruppe ist es jetzt, einen finanziellen Schutzschirm für Europa und den Euroraum zu errichten.