
Über den gesamten Beobachtungszeitraum 1995 bis 2024 liegt dieser Anteil der Sozialbeiträge am Arbeitnehmerentgelt zwischen 30,7 Prozent (1995 und 2019) und 32,1 Prozent (2009). Eine Tendenz zu einem steigenden Anteil der Sozialbeiträge am Arbeitnehmerentgelt ist in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht zu erkennen.














