Der Arbeitsmarkt im August 2019

„Die konjunkturelle Schwächephase hinterlässt auch am Arbeitsmarkt leichte Spuren. Alles in allem zeigt er sich aber robust. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung haben im August zugenommen, das Beschäftigungswachstum hält an, verliert aber an Schwung und die Nachfrage der Unternehmen nach neuen Mitarbeitern geht auf hohem Niveau erneut zurück.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

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Christiane Schönefeld soll neues Vorstandsmitglied werden

In einer Sondersitzung in Berlin hat sich der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) heute in geheimer Wahl für Christiane Schönefeld als Vorstand Ressourcen der BA entschieden. Das Gremium wird der Bundesregierung vorschlagen, die bisherige Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen zum Vorstandsmitglied zu benennen. Christiane Schönefeld soll künftig die Ressorts Personal und Finanzen der BA übernehmen.

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Grundrente eignet sich nicht zur Bekämpfung von Altersarmut

Die von der SPD vorgeschlagene Einführung einer Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung ist nach Auffassung des ifo Instituts ungeeignet, um Altersarmut zu bekämpfen. 

„Diese Grundrente ist eine Mogelpackung. Sie stellt nur eine kleine Gruppe von Altersrentnern besser, die in der Erwerbsphase wenig verdient haben, aber anderweitig abgesichert sind, zum Beispiel über Ehepartner oder Vermögenseinkünfte“, sagt Joachim Ragnitz, stellvertretender Leiter der ifo Niederlassung Dresden.

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25 Jahre Zentrum für Schule und Beruf (zsb)

Im JubiLetter des Monats August möchte das Zentrum für Schule und Beruf (zsb) Ihnen/Euch eine Reise „Zurück in die Zukunft“ machen. Wir möchten unsere Geschichte vom ersten Tag bis heute mit Ihnen teilen und an vergangene Meilensteine des zsb erinnern.

Unserem Mitglied alle Hochachtung für 25 Jahre Unterstützung für Jugendliche sowie junge Erwachsenen und herzlichen Glückwunsch.

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Mehr als jede zweite Eingliederungsvereinbarung ist fehlerhaft

Erneut hat eine Überprüfung des Bundesrechnungshofs (BRH) massive qualitative Mängel an den Eingliederungsvereinbarungen im Hartz-IV-System festgestellt. Diese seien häufig fehlerhaft und enthalten schwammige Formulierungen.

Da der Missstand bereits seit Jahren besteht, stellt der Bundesrechnungshof nun die Sinnhaftigkeit der flächendeckenden Abschlüsse von Eingliederungsvereinbarungen infrage.

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Ausgegrenzt

Hartz IV sollte ein soziales Netz sein, keine soziale Bedrohung. Die Grundsicherung bedarf einer Reform. Sie hat der Lohnungleichheit einen Schub verliehen.

Ein Gastbeitrag von Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in der Süddeutschen Zeitung (SZ).

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