
Die isolierte Förderung eines Pkw-Führerscheins kann im Rahmen des Vermittlungsbudgets erfolgen, ein Lkw-Führerschein kann nur im Rahmen einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme gefördert werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion zur Kostenübernahme von Führerscheinen im SGB II.