
Mit der am 28.01.2020 beschlossenen Gesetzesinitiative verfolgt der Senat zwei wesentliche Vorhaben. Über die Festsetzung des Landesmindestlohns sollen Landesmindestlohnkommission und Senat künftig jährlich entscheiden. Ein weiteres wichtiges Anliegen ist die Berücksichtigung der Nacherwerbsphase bei der Bemessung des Landesmindestlohns.