

Das Gesetz müsse auch in der öffentlich geförderten Weiterbildung sicherstellen, dass Aufträge nur noch an Unternehmen vergeben werden, die sich an Tarifverträge halten und sich nicht durch Lohndumping einen wirtschaftlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Die Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit (BA) bevorzuge bisher in der beruflichen Weiterbildung in der Regel das billigste Angebot.

















