{"id":71,"date":"2017-08-25T21:35:43","date_gmt":"2017-08-25T19:35:43","guid":{"rendered":"http:\/\/neu.vadib.de\/?page_id=71"},"modified":"2024-06-09T13:51:07","modified_gmt":"2024-06-09T11:51:07","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vadib.de\/?page_id=71","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Satzung des VaDiB e.V.<\/h1>\n\n\n\n<p><a href=\"https:\/\/www.vadib.de\/wp-content\/uploads\/2017\/08\/VaDiB_Satzung_051011.pdf\">Druckversion<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Pr\u00e4ambel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen f\u00f6rdert die Qualit\u00e4t der Zusammenarbeit der arbeitsmarktpolitischen Dienstleister in Bremen.&nbsp;Er ist ein Zusammenschluss von Akteuren in der Arbeitsmarktpolitik \u2013 Besch\u00e4ftigungstr\u00e4ger, Weiterbildungstr\u00e4ger, Beratungseinrichtungen.&nbsp;Der Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister setzt sich f\u00fcr die Entwicklung qualitativ hochwertiger Arbeitsmarktpolitik und den Erhalt regionaler Angebotsstrukturen ein.&nbsp;Dies soll durch eine gemeinsame Interessenvertretung aller beteiligten Akteure erreicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1&nbsp;&nbsp; Name und Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen e.V.\u201c (VaDiB).&nbsp; Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Als Namensk\u00fcrzel wird die Bezeichnung VaDiB benutzt. Der Verein hat seinen Sitz in Bremen. Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2&nbsp;&nbsp; Zweck, Aufgaben und Gemeinn\u00fctzigkeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Zweck und Aufgaben des Vereins sind die F\u00f6rderung von Bildung, Ausbildung, Qualifizierung&nbsp; und Besch\u00e4ftigung. Dieses wird insbesondere verwirklicht durch:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>Interessenvertretung und Lobbyarbeit f\u00fcr eine qualitativ hochwertige Arbeitsmarktpolitik,<\/li>\n\n\n\n<li>Entwicklung gemeinsamer arbeitsmarktpolitischer Standpunkte und Positionen,<\/li>\n\n\n\n<li>Sicherung des Informationstransfers zwischen den Mitgliedsorganisationen<br>und den arbeitsmarktpolitischen Auftraggebern,<\/li>\n\n\n\n<li>fachlicher Austausch mit Politik und Auftraggebern aktive Sicherung von Qualit\u00e4tsstandards,<\/li>\n\n\n\n<li>aktive Entwicklung und Sicherung gemeinsamer Qualit\u00e4tsziele.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p>2. Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts&nbsp;\u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fcnstigungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Alle Vereins\u00e4mter k\u00f6nnen, soweit diese Satzung nicht ausdr\u00fccklich etwas anderes bestimmt, ehrenamtlich oder hauptamtlich gegen Aufwandsentsch\u00e4digung und\/oder Verg\u00fctung wahrgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6. Bei der Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an eine als gemeinn\u00fctzig anerkannte Organisation, die es ausschlie\u00dflich f\u00fcr besonders f\u00f6rderungsw\u00fcrdige Zwecke zu verwenden hat. Der Beschluss \u00fcber die Verwendung ist bei Aufl\u00f6sung zu treffen und vor der Ausf\u00fchrung dem zust\u00e4ndigen Finanzamt zur Zustimmung vorzulegen..<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3&nbsp;&nbsp; Eintritt von Mitgliedern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede juristische Person werden, welche die Satzung des Vereins anerkennt und ihre Ziele unterst\u00fctzt. Insbesondere sind Bildungstr\u00e4ger, Besch\u00e4ftigungstr\u00e4ger und Beratungseinrichtungen im Lande Bremen Mitglieder dieses Vereines.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft entsteht durch Eintritt in den Verein. Hierzu muss eine schriftliche Beitrittserkl\u00e4rung vorgelegt werden. Der Eintritt wird durch Aufnahmebeschluss des Vorstandes wirksam. Der Beschluss ist der jeweils n\u00e4chsten Mitgliederversammlung zur Best\u00e4tigung vorzulegen. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Verein kann F\u00f6rdermitglieder aufnehmen. Diese k\u00f6nnen nat\u00fcrliche oder juristische Personen sein. F\u00f6rdermitglieder sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt, werden jedoch geh\u00f6rt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4&nbsp;&nbsp; Austritt von Mitgliedern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein. Der Austritt muss schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand erkl\u00e4rt werden und wird mit einer Frist von drei Monaten zum Jahresende wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5&nbsp;&nbsp; Ausschluss von Mitgliedern<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober Weise die Interessen des Vereins verletzt, insbesondere bei Ausbleiben f\u00e4lliger Mitgliedsbeitr\u00e4ge nach erfolgter Mahnung mit einer Frist von drei Monaten. \u00dcber den Ausschluss beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen erforderlich ist. Der Ausschluss wird sofort wirksam.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6&nbsp;&nbsp; Mitgliedsbeitrag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Mitgliedsbeitrag wird in der Beitragsordnung festgelegt, die von der Mitgliederversammlung mit \u00be der Anwesenden verabschiedet oder ge\u00e4ndert werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7&nbsp;&nbsp; Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Organe des Vereins sind:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>die Mitgliederversammlung (MV)<\/li>\n\n\n\n<li>der Vorstand<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8&nbsp;&nbsp; Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Der Verein beruft in der Regel vier Mal, mindestens jedoch einmal im Jahr, eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein vom Mitglied schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Jedes Mitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor einer Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. Der\/Die Versammlungsleiter\/in hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Erg\u00e4nzung bekannt zu geben.<\/p>\n\n\n\n<p>3. \u00dcber Antr\u00e4ge auf Erg\u00e4nzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschlie\u00dft die Versammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Die Mitgliederversammlung kann zur Unterst\u00fctzung der Arbeit des Vorstandes Fachforen als laufende Arbeitsgruppen einrichten.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung wird einberufen:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>durch die\/den Vorsitzende\/n<\/li>\n\n\n\n<li>durch Vorstandsbeschluss mit einfacher Mehrheit<\/li>\n\n\n\n<li>durch die\/den Vorsitzende\/n, wenn mindestens ein F\u00fcnftel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gr\u00fcnden verlangt.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9&nbsp;&nbsp; Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand besteht aus dem\/r Vorsitzenden, zwei Stellvertretern\/innen und mindestens zwei weiteren Beisitzern\/innen. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt; er bleibt jedoch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt. Der\/Die Vorsitzende und die Stellvertreter\/innen sind der Vorstand im Sinne des \u00a7 26 BGB. Je zwei von Ihnen sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Wahlen zum Vorstand sind geheim. Die Vorstandsmitglieder werden direkt in ihrer Funktion von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt. Gew\u00e4hlt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte entsprechend der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand kann sich eine Gesch\u00e4ftsordnung geben.<\/p>\n\n\n\n<p>Falls erforderlich, beschlie\u00dft der Vorstand \u00fcber die Einstellung eines\/r Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers\/in. Er\/Sie ist dem Vorstand gegen\u00fcber verantwortlich.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Vorstand wird erm\u00e4chtigt, formale \u00c4nderungen des Satzungstextes vorzunehmen, die gegebenenfalls vom Registergericht verlangt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10&nbsp;&nbsp; Ablauf von Mitgliederversammlungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1. Die Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder anwesend ist. Bei Mitgliederversammlungen, auf denen \u00fcber Ausschluss, Beitrags\u00e4nderungen und\/oder Satzungs\u00e4nderungen entschieden werden soll, m\u00fcssen mindestens 50% der Mitglieder anwesend sein.<\/p>\n\n\n\n<p>2. Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt eine\/n Versammlungsleiter\/in.<\/p>\n\n\n\n<p>3. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung ver\u00e4ndert und erg\u00e4nzt, werden. Die Erweiterung der Tagesordnung durch Beschlussantr\u00e4ge ist nicht m\u00f6glich. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Beschl\u00fcsse, die den Ausschluss von Mitgliedern, Satzungs\u00e4nderungen oder die Beitragsordnung betreffen, erfordern eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n\n\n\n<p>4. Abstimmungen erfolgen grunds\u00e4tzlich durch Handaufheben. Wenn ein Drittel der erschienenen Mitglieder es verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>5. Sollte die Mitgliederversammlung nicht beschlussf\u00e4hig sein, so wird sie innerhalb von vier Wochen nach dem Termin wiederholt und ist mit einfacher Mehrheit der dann anwesenden Mitglieder beschlussf\u00e4hig.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11&nbsp;&nbsp; Protokollierung von Beschl\u00fcssen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Beschl\u00fcsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten. Die Niederschrift ist von einem Mitglied des Vorstandes und dem\/der ProtokollantIn zu unterschreiben.<\/p>\n\n\n\n<p>Bremen, den 11. Oktober 2005<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des VaDiB e.V. Druckversion Pr\u00e4ambel Der Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen f\u00f6rdert die Qualit\u00e4t der Zusammenarbeit der arbeitsmarktpolitischen Dienstleister in Bremen.&nbsp;Er ist ein Zusammenschluss von Akteuren in der Arbeitsmarktpolitik \u2013 Besch\u00e4ftigungstr\u00e4ger, Weiterbildungstr\u00e4ger, Beratungseinrichtungen.&nbsp;Der Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister setzt sich f\u00fcr die Entwicklung qualitativ hochwertiger Arbeitsmarktpolitik und den Erhalt regionaler Angebotsstrukturen ein.&nbsp;Dies soll durch eine gemeinsame &hellip; <\/p>\n<p class=\"link-more\"><a href=\"https:\/\/www.vadib.de\/?page_id=71\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u201eSatzung\u201c <\/span>weiterlesen<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-71","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.vadib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.vadib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.vadib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.vadib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.vadib.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=71"}],"version-history":[{"count":12,"href":"https:\/\/www.vadib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":19242,"href":"https:\/\/www.vadib.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/71\/revisions\/19242"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.vadib.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=71"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}