„Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ 2022 – Ausgabemittel und Ausgaben

Im Haushaltsjahr 2022 wurden von den 301 Jobcentern gE insgesamt 3,080 Milliarden Euro für „Leistungen zur Eingliederung nach dem SGB II“ ausgegeben – 80,3 Prozent der für diesen Zweck zugeteilten 3,836 Milliarden Euro (2021: 81,3 Prozent). In den Ländern reichen die Veränderungsraten dieser Ausgaben der Jobcenter gE im Vorjahresvergleich von +9,5 Prozent in Hamburg (HH) bis -14,4 Prozent in Brandenburg (BB).

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Kurzarbeitergeld-Ausgaben 2018 bis Dezember 2022

2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) insgesamt 3,226 Milliarden Euro für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurden für „Leistungen bei konjunktureller Kurzarbeit“ 16,991 Milliarden Euro weniger ausgegeben, im Vergleich zum veranschlagten Soll im BA-Haushalt 2022 wurden 966 Millionen Euro mehr ausgegeben.

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Arbeitslosengeld-Ausgaben 2012 bis Dezember 2022

2022 wurden von der Bundesagentur für Arbeit (BA) für das beitragsfinanzierte Arbeitslosengeld (SGB III) insgesamt 16,588 Milliarden Euro ausgegeben. Im Vergleich zum Vorjahr 2021 wurden 2,872 Milliarden Euro weniger ausgegeben, im Vergleich zum veranschlagten Soll im BA-Haushalt 2022 (15,8775 Milliarden Euro) wurden 711 Millionen Euro mehr ausgegeben.

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Demografie und Arbeitsmarkt

Nehmt den jungen Menschen die wirtschaftliche Sicherheit bei der Familiengründung, und ihr bekommt ein massives demografisches Problem. So kann man die jüngste Karte im Nationalatlas, die das Leibniz-Institut für Länderkunde (IfL) veröffentlicht hat, auch interpretieren.

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Rund 10.000 Menschen nutzen kommunale Sprachkurse

Rund 10.000 Menschen im Asylverfahren oder mit dem Aufenthaltsstatus der Duldung haben in Bremen bislang einen kommunalen Sprachkurs absolviert, der ihnen aus Bundesmitteln nicht zugestanden hätte. Mit den Kursen hat Bremen eine Förderlücke geschlossen. Der Bund finanziert Integrationskurse in der Regel erst nach der Anerkennung in einem Asylverfahren. Die kommunalen Kurse stehen allen Menschen offen, die sich faktisch in Bremen aufhalten, unabhängig vom Aufenthaltsstatus und von ihrer Herkunft.

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