Beitragsordnung
Der Beitrag für die Mitgliedschaft in der „Verbund arbeitsmarktpolitischer Dienstleister in Bremen e.V.“ wird gemäß § 6 der Satzung des Vereins durch diese Beitragsordnung festgelegt.
I. Ordentliches Mitglied
A
Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für ordentliche Mitglieder (gemäß § 3 Sätze 1 f. der Satzung):
a) Standardbeitrag 1.800,00 Euro
wobei nach eigener Einschätzung und Leistungsfähigkeit ein
b) Mindestbeitrag in Höhe von 900,00 Euro
oder ein
c) Solidarbeitrag in Höhe von 2.700,00 Euro
festgelegt werden kann.
B
Beratungsträger haben die Möglichkeit, zu einem speziellen Mitgliedsbeitrag ordentliches Mitglied des VaDiB zu werden. Dieser günstigere Beitrag ergibt sich aus der Überlegung, dass Beratungsträger nur von einem Teil der VaDiB-Aktivitäten profitieren, ihnen aber trotzdem die Möglichkeit einer ordentlichen Mitgliedschaft gewährt werden soll. Beratungsträger sind Organisationen, die arbeitslose Menschen (auch Teilnehmer/innen aus den Maßnahmen der Bildungs- und Beschäftigungsträger) bei Fragen beraten, die in Zusammenhang mit ihrer Arbeitslosigkeit stehen. Die jährliche Beitragshöhe für Beratungsträger beträgt 450,00 Euro.
II. Gaststatus
Es besteht die Möglichkeit einen Gaststatus im VaDiB zu erwerben. Der Gaststatus soll es Trägern ermöglichen, sich die Arbeit des Verbundes genauer anzusehen, um im Anschluss entscheiden zu können, ob eine ordentliche Mitgliedschaft angestrebt wird. Der Gaststatus umfasst folgende Rahmenbedingungen:
- Träger, die bisher kein Mitglied des VaDiB sind oder waren, haben die Möglichkeit, Gast im VaDiB zu werden.
- Mit dem schriftlichen Antrag auf Gaststatus wird ebenso verfahren wie mit Anträgen auf eine ordentliche Mitgliedschaft (Überprüfung in der Vorstandssitzung, Entscheidung in der Mitgliederversammlung).
- Der Gaststatus wird für sechs Monate abgeschlossen.
- Wird der Gaststatus innerhalb dieses Zeitraums nicht ordnungsgemäß gekündigt, geht er automatisch in eine ordentliche Mitgliedschaft über.
- Die Beitragshöhe für sechs Monate Gaststatus umfasst 250 Euro.
- Vertreter/innen des Gastträgers werden zu allen Aktivitäten des Verbundes eingeladen (Mitgliedsversammlungen, Arbeitskreise, Veranstaltungen etc.) und können an ihnen teilnehmen.
- Der/die Vertreter/in des Gastträgers ist im Rahmen von Mitgliedsversammlungen nicht stimmberechtigt.
- Vertreter/innen von Gastträgern können innerhalb des VaDiB keine Ämter bekleiden.
- Der Gaststatus kann auf schriftlichen Antrag bereits vor Beendigung der sechs Monate in eine ordentliche Mitgliedschaft überführt werden. In diesem Fall wird der Beitrag von 250 Euro nicht anteilig zurückgezahlt und auch nicht mit der Beitragsgebühr der ordentlichen Mitgliedschaft verrechnet.
III. Fördermitgliedschaft
Für Fördermitglieder (gemäß § 3 Satz 7 ff. der Satzung) wird der Mitgliedsbeitrag nach Selbsteinschätzung, aber mit mindestens 120,00 Euro festgelegt.
Alle Beiträge gelten für ein Kalenderjahr.
Der Mitgliedsbeitrag ist in zwei Raten, jeweils zum 1.Januar und 1.Juli eines Jahres fällig. Er wird zum 01.01.2006 erstmalig erhoben. Die Mitglieder erhalten bei Fälligkeit eine Rechnung vom Verein.
Erfolgt der Eintritt eines Mitgliedes im Laufe eines Kalenderjahres, so verringert sich der Jahresbeitrag um ein Zwölftel für jeden bereits vollständig abgelaufenen Monat.
Die Beendigung der Mitgliedschaft ist gemäß § 4 der Satzung nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Es ist der volle Jahresbeitrag zu zahlen.
Diese Beitragsordnung wurde beschlossen auf der Mitgliederversammlung des Vereins am 18.09.2006 und bleibt gültig, bis sie von einer Mitgliederversammlung, bei der mindestens 50% der Mitglieder anwesend sein müssen, mit einer Mehrheit von drei Viertel der anwesenden Mitglieder geändert wird.
Aktuelles
Die aktuelle Ausschreibung „Perspektivenwechsel“ im Rahmen des Bundesprogramms Chance 50+ der bba!
Einladung zur Abgabe eines Projektvorschlages im Rahmen des Bundesprogramms Perspektive 50plus....

